Mar 13, 2013

Das Parlament Kataloniens verabschiedet die Souveränitätserklärung #eu #politics #usa

- Präambel

Immer wieder im Laufe der Geschichte hat das katalanische Volk seinem
Willen zur Selbstverwaltung Ausdruck verliehen, mit dem Ziel, den
Fortschritt, das Wohlsein und die Chancengleichheit aller Bürger zu
verbessern, sowie ihre Kultur und Identität zu bestärken.

Die Selbstverwaltung Kataloniens beruht auch auf den historischen
Rechten des katalanischen Volkes, auf den sekulären Institutionen und
auf der katalanischen juristischen Tradition. Das katalanische
Parlament geht auf die mittelalterlichen Ständevertretungen von Pau
[Frankreich] und der Cort Comtat (Grafschaft von Barcelona) zurück.

Im XIV. Jahrhundert wurde die katalanische Ständeversammlung
(Generalitat) gegründet, welche zunehmend mehr Autonomie erlangte und
während des XVI. und XVII. Jahrhunderts als Regierung des Fürstentums
Barcelona fungierte. Nach dem Sieg über Barcelona im Jahre1714 während
des Nachfolgekriegs Phillips V. erließ das Dekret der Nova Planta, der
die Abschaffung der katalanischen Privilegien und die Auflösung der
Selbstverwaltung mit sich brachte.

Diese historische Entwicklung verlief in anderen Gebieten ähnlich, was
einen gemeinsamen linguistischen, kulturellen, sozialen und
ökonomischen Raum entstehen ließ, der durch gegenseitige Anerkennung
bestärkt und gefördert werden soll.

Während des ganzen XX. Jahrhunderts war der Wille zur Selbstverwaltung
der Katalaninnen und der Katalanen deutlich. Die Gründung 1914 des
Provinzen- und Städte-

Verbands von Katalonien (Mancomunitat de Catalunya) bedeutete einen
ersten Schritt zur Wiedererlangung der Selbstverwaltung, die dann aber
während der Diktatur Primo de Riveras abgeschafft wurde. Mit der
Erklärung der zweiten Republik Spaniens wurde 1931 eine katalanische
Regierung mit dem Namen Generalitat de Catalunya gebildet, die ein
Autonomiestatut erhielt.

1939 wurde die Generalitat durch General Franco abgeschafft, der bis
1975 ein diktatorisches Regime etablierte. Die Diktatur brachte den
aktiven Widerstand des katalanischen Volkes und der Verwaltung
Kataloniens mit sich. Eines der Ergebnisse beim Kampf um die Freiheit
war die Gründung der Versammlung Kataloniens 1971 (Assamblea de
Catalunya), provisorischer Vorläufer der Generalitat nach der
Wiederkehr ihres Präsidenten aus dem Exil 1977. Im Übergang zur
Demokratie und im Kontext des neuen Autonomien-Systems, das in der
spanischen Verfassung von 1978 verankert ist, verabschiedete das
katalanische Volk 1979 mittels eines Volksentscheids das
Autonomiestatut von Katalonien, und wählte 1980 zum ersten Mal [nach
Francos Diktatur] das Parlament von Katalonien.

Auf dem Weg zur demokratischen Entwicklung, hat eine Mehrheit der
katalanischen politischen und sozialen Kräfte in den letzten Jahren
die Maßnahmen zur Veränderung des politischen und juridischen Rahmens
vorangebracht, zuletzt in der Reform des Autonomiestatuts von
Katalonien, der 2005 vom Parlament initiiert wurde. Die
Schwierigkeiten und die Ablehnung der Institutionen durch den
spanischen Staat, wobei das Urteil des Verfassungsgerichts 31/2010
hervorzuheben ist, bedeuten eine radikale Ablehnung der demokratischen
Entwicklung des kollektiven Willens des katalanischen Volkes im
spanischen Staat, und schaffen die Grundlagen zu einer Rückbildung der
Selbstverwaltung und Zuständigkeit, die mit in aller Klarheit heute in
den politischen, sozialen, finanziellen kulturellen und linguistischen
Aspekten zum Ausdruck kommt.

Auf verschiedene Weise hat das katalanische Volk seinen Willen zur
Überwindung der aktuellen Blockade innerhalb des spanischen Staates
geäußert. Die Massendemonstrationen vom 10. Juli 2010 mit der Devise
„Wir sind eine Nation, wir entscheiden", und vom 11. September 2012
mit der Devise „Katalonien, ein neuer Staat Europas", sind Ausdruck
der Ablehnung gegenüber dem mangelnden Respekt vor Entscheidungen des
katalanischen Volkes.

Am 27. September 2012 mittels der Resolution 742/IX, forderte das
Parlament Kataloniens, dass das katalanische Volk, frei und
demokratisch mittels eines Volksentscheids seine kollektive Zukunft
selbst bestimmen könne. Die letzten Wahlen zum Parlament von
Katalonien vom 25. November 2012 haben diesen Anspruch klar und
unmissverständlich bekräftigt.

Um diesen Prozess umzusetzen hat das Parlament Kataloniens, in seiner
ersten Sitzung der X. Legislaturperiode und als Repräsentant des
Willens der Bürger Kataloniens die folgende Erklärung zur Souveränität
und auf das Recht zur Selbstbestimmung des Volkes von Katalonien
formuliert.

Erklärung der Souveränitäts- und des Selbstbestimmungsrechts des
Volkes von Katalonien

Entsprechend des auf demokratischem Wege geäußerten mehrheitlichen
Willens des katalanischen Volks, beschließt das Parlament Kataloniens
einen Prozess einzuleiten, der die Ausübung des
Selbstbestimmungsrechts verwirklicht, so dass die Bürger und
Bürgerinnen von Katalonien über ihre politische kollektive Zukunft
gemäß folgender Grundsätze bestimmen können:

-Souveränität. Das Volk von Katalonien hat aufgrund demokratischer
Legitimität die politische und juristische Souveränität.

-Demokratische Legitimität. Der Prozess der Ausübung des
Selbstbestimmungsrechts wird ausschließlich demokratisch sein und die
Pluralität aller Optionen und deren Anerkennung in der
Auseinandersetzung und im Dialog innerhalb der katalanischen
Gesellschaft garantieren, mit dem Ziel, dass das daraus resultierende
Ergebnis den Ausdruck der Mehrheit des Volkswillens darstelle, welcher
der grundsätzliche Garant des Bestimmungsrechts ist.

-Transparenz. Es werden alle notwendigen Mittel zu Verfügung gestellt,
so dass die Gesamtheit der Bevölkerung der katalanischen Gesellschaft
die vollständige Information und die genaue Kenntnis erhält, die zur
Ausübung des Entscheidungsrechts nötig sind und die sie zur Teilnahme
am Entscheidungsprozess befördern.

-Dialog: Es werden Auseinandersetzungen und Verhandlungen mit dem
spanischen Staat, den europäischen Institutionen und der
internationalen Gemeinschaft eingeleitet.

-Soziale Kohäsion: es wird die soziale und territoriale Kohäsion des
Landes sowie der von der katalanischen Gesellschaft oftmals zum
Ausdruck gebrachte Wille garantiert, Katalonien als ein einziges Volk
zu erhalten.

-Europa: Es werden die Grundsätze der Europäischen Union vertreten und
gefördert, insbesondere die bürgerlichen Grundrechte, die Demokratie,
die Verpflichtung zum Wohlfahrtstaat, die Solidarität unter den
Völkern Europas und der Einsatz für den ökonomischen, sozialen und
kulturellen Fortschritt.

-Legalität. Es werden alle existierenden rechtlichen Rahmenbedingungen
eingesetzt, um die Stärkung der Demokratie und die Ausübung des
Selbstbestimmungsrechtes zu verwirklichen.

-Vorrangstellung des Parlaments. Das Parlament als Institution, die
das Volk Kataloniens repräsentiert, hat eine Vorrangstellung bei
diesem Prozess, weshalb Verfahrensweisen und Arbeitsstrategien zu
beschließen sind, die dieses Prinzip garantieren.

-Teilnahme. Das Parlament Kataloniens und die Regierung der
Generalitat sollen an diesem Prozess die regionale Gesellschaft, die
größtmögliche Zahl aller politischen Kräfte, ökonomischen und sozialen
Vertreter, sowie kulturellen und bürgerlichen Einrichtungen unseres
Landes zu aktiven Beteiligten ernennen, und die Mechanismen
einrichten, die dieses Prinzip garantieren.

Das Parlament Kataloniens ermutigt die Gemeinschaft der Bürger und
Bürgerinnen, zu Hauptdarstellern dieses demokratischen Prozesses zur
Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes des katalanischen Volkes zu
werden.

Parlamenthaus, 23 Januar 2013

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